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Rechtsanwalts-Kosten

Für Rechtsanwälte gilt die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung ( BRAO - Bundesrechtsanwaltsordnung  ). Die Gebühren orientieren sich in erster Linie am Gegenstandswert der Angelegenheit. In besonderen Fällen, insbesondere bei dauernden Beratungsverhältnissen, können Honorarvereinbarungen abgeschlossen werden.

Wer über eine Rechtsschutzversicherung (RSV) verfügt, kann in manchem Fall seine Kosten von der Versicherung erstatten lassen. Aber natürlich nicht immer.

Wer nur über geringes Einkommen verfügt, der kann in bestimmten Fällen Beratungshilfe oder gar Prozesskostenhilfe erhalten.

Bei der Höhe der Anwaltsgebühren darf nicht übersehen werden, dass der Anwalt auch für die Ergebnisse seiner Arbeit gerade stehen muss. Gibt er - objektiv - falsche Auskünfte oder rät er zu falschen Schritten, so muss er seinem Mandanten persönlich für den Schaden einstehen. Für derartige Fälle muss jeder deutsche Anwalt mit wenigstens 255.645.94 € (= 500.000 DM) pro Fall haftpflichtversichert sein.

Vermeiden von hohen Kosten

Hohe Kosten einer späteren Auseinandersetzung können aber oft vermieden werden, wenn mit geringem Kostenaufwand frühzeitig durch uns beraten wird.

Durch unsere Prozesserfahrung wissen wir oft schon beim Vertragschluss, an welchen Stellen es später Probleme gibt. Durch klare und eindeutige Regelungen schon im Vertrag werden Auseinandersetzungen meist vermieden. Fehlt eine klare Regelung, so kann durch eine qualifizierte anwaltliche Vertretung häufig eine außergerichtliche Lösung erreicht werden. Die Vorteile einer solchen Lösung liegen nicht nur in den geringeren Kosten gegenüber einem gerichtlichen Verfahren, sondern auch in einem schnelleren Ergebnis. Gelingt dieser Weg gleichwohl nicht, so erhöht eine sachgerechte Vertragsgestaltung die Chancen bei einem Gerichtsverfahren deutlich. 

Prozesskostenrechner
Um vorab klären zu können, welche Kosten bei einem zivilrechtlichen Rechtsstreit auf Sie zukommen, können Sie den Prozesskostenrechner der Allianz nutzen. Klicken Sie dazu auf den Seiten der Allianz oben links auf den Menüpunkt "RVG-Rechner". Der Rechner berücksichtigt das ab dem 01.07.2004 geltende Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.